Kurzgutachten: Wenn der Schaden klein ist

Nicht jeder Rempler braucht ein umfangreiches Gutachten. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten. Das ist schneller erstellt und trotzdem eine saubere Grundlage für die Regulierung.

Wann ein Kurzgutachten reicht

Liegt der Schaden voraussichtlich unter der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro, ist ein vollständiges Gutachten meist nicht nötig. Typische Fälle sind ein Kratzer beim Ausparken, eine kleine Delle in der Tür oder ein beschädigter Außenspiegel.

Ob es wirklich nur eine Kleinigkeit ist, sieht man allerdings nicht immer auf den ersten Blick. Moderne Autos haben hinter der Stoßstange Sensoren, Halter und Träger, die bei einem leichten Stoß Schaden nehmen können. Deshalb schaue ich lieber einmal genau hin, bevor ich eine Empfehlung gebe.

Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Ein Kostenvoranschlag zeigt, was eine bestimmte Werkstatt für die Reparatur verlangen würde. Ein Kurzgutachten erstelle ich als unabhängiger Sachverständiger. Es dokumentiert den Schaden mit Fotos und beziffert die Reparaturkosten neutral. Gerade wenn die Versicherung später Fragen stellt, ist das die stabilere Grundlage.

Wer bezahlt das?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für die Ermittlung des Schadens zum Schaden dazu. In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung deshalb auch die Kosten für ein Kurzgutachten. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sage ich Ihnen vorher.

Mein Tipp

Schicken Sie mir drei, vier Fotos vom Schaden per WhatsApp: einmal das ganze Auto, dann die beschädigte Stelle aus der Nähe und schräg von der Seite. Dann kann ich meist sofort sagen, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob ich mir das Fahrzeug genauer ansehen sollte.